AGB
Hausordnung & veranstaltungsbezogene Teilnahmebedingungen
Chicos Event GmbH
Eifelstr.12
50677 Köln
Vertreten durch:
Thomas Fasshauer
§1 Geltungsbereich der Hausordnung
1. Diese Hausordnung und veranstaltungsbezogenen Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Chicos Event GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) sowie für das Betreten sämtlicher vom Veranstalter genutzter Veranstaltungsflächen einschließlich Parkplätzen, Campingflächen, Zuwegungen und sonstiger Infrastruktur.
2. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte – auch über Drittanbieter – oder mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher die Gültigkeit dieser AGB und Hausordnung verbindlich an.
§2 Hausrecht
1. Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.
2. Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, das Hausrecht im Namen des Veranstalters durchzusetzen.
3. Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher bei Verstößen gegen diese AGB oder bei sicherheitsrelevanten Gründen vom Veranstaltungsgelände zu verweisen, Bereiche vorübergehend oder vollständig zu räumen sowie den Zutritt zu kapazitätsbeschränkten Bereichen zu regulieren.
4. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des Eintrittspreises, sofern die Veranstaltung im Wesentlichen durchgeführt wird.
§3 Erwerb von Eintrittskarten
1. Für Eintrittskarten besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
2. Eintrittskarten sind grundsätzlich von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
3. Alle Angaben zum Line-up und Programm erfolgen unter Vorbehalt.
4. Eine Absage einzelner Künstler begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, sofern die Veranstaltung als solche stattfindet.
5. Tickets dürfen ausschließlich über vom Veranstalter autorisierte Verkaufsstellen erworben werden.
6. Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist untersagt.
7. Ein privater Weiterverkauf ist ausschließlich über vom Veranstalter benannte Plattformen zulässig und darf nicht zu einem höheren Preis als dem Originalpreis erfolgen.
8. Eintrittskarten können gesperrt werden, wenn sie manipuliert, unautorisiert weiterverkauft, als verloren oder gestohlen gemeldet oder mit Preisaufschlag angeboten wurden.
9. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Käufe über nicht autorisierte Plattformen.
§4 Verlegung, Absage und Höhere Gewalt
1. Bei Verlegung des Veranstaltungsdatums oder -ortes behalten Eintrittskarten grundsätzlich ihre Gültigkeit.
2. Im Falle einer Absage erfolgt die Rückabwicklung über den jeweiligen Ticketdienstleister.
3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Anordnungen, Gefahrenlagen, extreme Wetterereignisse, Naturkatastrophen, Pandemien, Terrorwarnungen, Strom- oder Infrastrukturausfälle sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters.
5. In Fällen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen, anzupassen oder abzusagen.
6. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Endkunden richten sich ergänzend nach den über die jeweilige Ticketplattform vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§5 Einlass
1. Der Zutritt zur Veranstaltung ist ausschließlich Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet
2. Der Veranstalter ist berechtigt, Alterskontrollen durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises durchzuführen.
3. Personen unter 18 Jahren wird der Zutritt ohne Anspruch auf Rückerstattung verweigert
4. Einlass erfolgt nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte.
5. Der Besitz einer Eintrittskarte begründet keinen unbedingten Anspruch auf Zutritt.
6. Der Veranstalter ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.
7. Der Besucher erklärt sich mit Sicherheits- und Taschenkontrollen einverstanden.
8. Der Einlass kann verweigert werden bei:
-
offensichtlicher Alkoholisierung oder Drogeneinfluss,
-
Mitführen verbotener Gegenstände,
-
extremistischen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Äußerungen,
-
erkennbarer Störabsicht.
9. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
§6 Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände
1. Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.
2. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes, der Polizei oder sonstiger Behörden ist Folge zu leisten.
3. Verboten sind insbesondere:
-
die Störung des Veranstaltungsablaufs,
-
das Besteigen von Bühnen, Traversen, Lichtmasten, Technikflächen oder sonstiger Infrastruktur,
-
Sachbeschädigungen,
-
extremistische, rassistische, diskriminierende oder beleidigende Äußerungen,
-
unerlaubte Werbung oder der Verkauf von Waren,
-
gewerbliche Ton-, Film- oder Fotoaufnahmen ohne Akkreditierung,
-
sexuelle Belästigung.
4. Bei Verstößen erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Wiedereinlass oder Erstattung.
§7 Verbotene Gegenstände
Das Mitführen, Mitbringen oder Verwenden folgender Gegenstände ist untersagt:
-
Waffen aller Art,
-
waffenähnliche oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände,
-
Drogen, Betäubungsmittel, K.o.-Tropfen und sogenannte Legal Highs,
-
Reizgas, Pfefferspray oder vergleichbare Substanzen,
-
Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, Bengalos, Rauchkörper, Fackeln oder Wunderkerzen,
-
Laserpointer,
-
ätzende oder leicht entzündliche Substanzen,
-
Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Kanister oder sonstige Trinkbehälter,
-
Speisen und Getränke jeglicher Art (ausgenommen medizinisch notwendige Produkte),
-
sperrige Gegenstände oder Sitzmöbel,
-
Stangen, Stöcke oder ähnliche Gegenstände (ausgenommen medizinisch notwendige Hilfsmittel),
-
Drohnen oder sonstige unbemannte Luftfahrzeuge,
-
Tiere,
-
professionelle Film-, Foto- oder sonstige Aufnahmegeräte ohne entsprechende Genehmigung oder Akkreditierung,
-
politische, extremistische oder diskriminierende Propagandamittel,
-
Werbemittel oder Verkaufsartikel ohne Genehmigung,
-
sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu gefährden.
-
Gegenstände, die geeignet sind, Panik oder Gefahr auszulösen Der Veranstalter behält sich vor, weitere Gegenstände aus Sicherheitsgründen auszuschließen.
§8 Bild- und Tonaufnahmen
1. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen von ihm erstellt und für Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit (Print, Online, Social Media) verwendet werden.
2. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Veranstalters).
3. Ein Widerspruch ist gemäß Art. 21 DSGVO möglich.
§9 Sicherheit
1. Musikveranstaltungen können erhöhte Lautstärkepegel aufweisen. Der Besucher trägt die Verantwortung für geeigneten Gehörschutz.
2. Rettungs- und Fluchtwege sind freizuhalten.
3. Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, sofern keine sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.
4. Teilräumungen oder Zugangsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
§10 Parken
1. Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
3. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt werden.
§11 Haftung
1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr.
§12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Chicos Event GmbH.
§13 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
1. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.